Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen der ASE AG sowie aller ihrer Tochtergesellschaften,
• ASE (Analysis Simulation Engineering) GmbH, DE - 60549 Frankfurt
• ASE (Analysis Simulation Engineering) France SAS, F-21000 Dijon
(nachfolgend zusammengefasst „ASE“ genannt).
1. Vertragsschluss
1.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und ASE kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung – auch in elektronischer Form - oder durch die Annahme der Lieferung bzw. Dienstleistung durch den Kunden zustande.
1.2 Die Ausführung einer Lieferung oder Dienstleistung durch ASE gilt nicht als Anerkennung abweichender Bedingungen des Kunden. Selbst wenn der Kunde auf eigene Bedingungen verweist oder diese ausdrücklich als gültig erklärt, gelten ausschliesslich diese AGB. Die Annahme der Lieferung bzw. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Kunden gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen.
1.3 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen – unabhängig davon, ob diese vor Ort oder remote erbracht werden.
2. Angebote
2.1 Angebote von ASE sind, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, ab dem Ausstellungsdatum für dreißig (30) Tage verbindlich.
3. Lieferung und Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
3.3 Produktlieferungen erfolgen gemäss dem jeweils gültigen Datenblatt und der Benutzeranleitung. ASE behält sich vor, Produkte hinsichtlich Design oder Ausführung zu ändern, sofern deren Funktionalität gleichbleibt.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, sämtliche für die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen oder sonstigen behördlichen Anforderungen auf eigene Kosten einzuholen.
3.5 Dienstleistungen werden gemäss dem Angebot oder einem gesonderten Leistungsbeschrieb Statement of Work (SOW) erbracht. ASE kann zur Leistungserbringung Subunternehmer oder Dritte beiziehen.
3.6 Leistungsänderungen (Change Procedure)
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Textform
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt
eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
3.7 Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung (> 2 Stunden) wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von ASE verrechnet werden.
4. Preise
4.1 Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise netto ab Werk (ex works – EXW gemäß Incoterms® 2020), ohne Verpackung und gesetzliche Abgaben. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige Zölle, Steuern oder Abgaben jeglicher Art im Zusammenhang mit der Lieferung sind vom Kunden zu tragen.
4.2 Angaben in Preislisten oder allgemeine Preisangaben sind unverbindlich; es gilt der von ASE im gültigen, abgegebenen Angebot genannte Preis.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart und in der Auftragsbestätigung entsprechend festgehalten, behält sich ASE das Recht vor, für Einzelaufträge unter CHF 3’000.– eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
4.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verstehen sich Festpreise exklusive Schweizer Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben und Gebühren.
4.5 Dienstleistungen werden entweder zum Festpreis oder nach Aufwand (Zeit & Material) abgerechnet. Reisezeiten, Reisespesen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4.6 Für alle Kunden ist eine Vorauszahlung von 1/3 des Auftragswertes erforderlich. Die Lieferung von Produkten oder die Aufnahme von Dienstleistungen erfolgt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung.
4.7 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.8 Bei verspäteter Zahlung ist ASE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu berechnen. Zudem behält sich ASE das Recht vor, bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Beträge weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
5. Kündigung
5.1 Beauftragte und verrechnete Leistungen bzw. Bestellungen werden bei Kündigung, Rücktritt, Vertragsauflösung oder ähnlichem nicht zurückerstattet. Zudem behält sich ASE das Recht vor, den angefallenen Aufwand von beauftragten Leistungen in Rechnung zu stellen.
6. Gewährleistung
6.1 ASE gewährt dem Kunden eine Garantie auf Qualität und Eignung der Produkte im Rahmen der technischen Spezifikationen.
6.2 Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatz defekter Produkte, sofern der Mangel vor Gefahrübergang entstand. Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.3 Keine Gewähr wird übernommen für Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Modifikation oder durch eine andere der ASE nicht zurechenbare Ursache.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt sofort auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich und schriftlich mit Nachweisen gemeldet werden.
6.5 Mängel, auch nach Weiterverarbeitung oder Weiterverkauf, sind während der Gewährleistungsfrist schriftlich und mit Einsendung des Produkts unverzüglich zu melden.
6.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Versanddatum. Für Ersatzteile oder Reparaturen gilt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist der gelieferten Produkte.
6.7 ASE behält sich vor, für Rücksendungen und Prüfungen ohne Gewährleistungsanspruch Bearbeitungskosten zu berechnen.
6.8 Für Dienstleistungen gewährleistet ASE eine fachgerechte Ausführung entsprechend den allgemein anerkannten Branchenstandards. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung oder Entdeckung schriftlich zu melden.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 ASE haftet für direkte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch ASE, deren Hilfspersonen oder beauftragte Dritte.
7.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der betreffenden Lieferung oder Dienstleistung begrenzt.
7.3 Insbesondere übernimmt ASE keine Haftung für Datenverlust, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, andere indirekte Schäden oder etwaige Folgeschäden. Separate Regelungen in Zusammenhang mit Wartungsverträgen sind verhandelbar.
7.4 ASE haftet nicht, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäss erbringt.
7.5 Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag dürfen ohne schriftliche Zustimmung von ASE nicht an Dritte abgetreten werden.
7.6 Haftung für Dienstleistungen von autorisierten Service-Partnern:
ASE haftet nicht für Dienstleistungen von autorisierten Service-Partnern. Sofern der Auftraggeber Leistungen von autorisierten Service-Partnern in Anspruch nimmt, akzeptiert er damit die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Service-Partnern. Die ASE gewährt keine zusätzlichen Leistungen, welche die Bedingungen der autorisierten Service-Partnern übersteigen. Der Kunde akzeptiert somit insbesondere, dass die in den AGB der Service-Provider festgehaltenen Haftungsbegrenzungen auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und ASE vollumfänglich gelten.
7.7 Für den Fall, dass er Auftraggeber für das Backup der Daten/Hosting/etc. einen Dienstleister seiner eigenen Wahl beauftragt, haftet ASE entsprechend in keiner Weise für Datenverluste und / oder entsprechende Schäden.
7.8 Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichermassen für Produkte und Dienstleistungen.
8. Referenz
8.1 ASE behält sich vor, den Kunden als Referenz zu nennen und öffentlich auf die gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen.
9. Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen
9.1 Der Kunde erhält das nicht-exklusive, nicht-übertragbare Recht zur Nutzung der von ASE erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks.
9.2 Sämtliche Rechte an Erfindungen, Patenten, Marken, Urheberrechten, Prozessen, Methoden, Know-how, Konzepten, Daten etc., die im Rahmen der Dienstleistungen entstehen oder verwendet werden, verbleiben ausschliesslich bei ASE.
9.3 Von ASE im Rahmen von Dienstleistungen bereitgestellte Ergebnisse (z. B. Berichte, Dokumentationen, Software-Codes, Konzepte) sind ausschliesslich zur internen Nutzung des Kunden bestimmt.