Der Bund schreibt vor, dass Schweizer Bahnübergänge je nach Gefahrensituation mit Barrieren, Blinklichtern oder Signaltafeln zu sichern sind. Die Gefahrensituation ist abhängig von der Intensität des Strassenverkehrs, der Betriebsweise der Bahn – insbesondere Geschwindigkeit – und den Sichtverhältnissen.
Im Falle der neuen RhB-Kreuzungsstelle erlauben der Bahnbetrieb und die Sichtverhältnisse eine Sicherung mit Andreaskreuzen. Die Nutzungsintensität musste die RhB nachweisen und beauftrage ASE mit entsprechenden Messungen.
Weil die Bahnübergänge nur Biker:innen und Wanderer:innen dienen, gibt es in ihrer Umgebung keine fest installierten Frequenzmessgeräte. Stattdessen haben wir die Anzahl Personen während zweieinhalb Monaten mit einer mobilen Anlage erhoben. Den nötigen Strom lieferten eine Solarzelle und eine Batterie.
Die Messungen zeigten, dass der maximale Tagesdurchschnitt von acht Personen pro Stunde nicht überschritten wird. Die RhB darf die drei Bahnübergänge deshalb weiterhin nur mit Schildern sichern und kann auf teure Installationen wie Warnlichter oder sogar eine Unterführung verzichten.
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